Termine für Hochzeiten können nur mit einer Anzahlung von €500 / €1.000 verbindlich reserviert werden. Mit dieser Zahlung akzeptiert der Auftraggeber die hier genannten AGBs, sowie alle festgesetzten Preise laut Angebot.
Die Restzahlung erfolgt nach Auftragsabwicklung.
Bei Stornierung der Hochzeit wird die Anzahlung gutgeschrieben und kann für ein Shooting, Video und/ oder Album verwendet werden. Eine Barablöse ist nicht möglich.
Bei Stornierung weniger als 3 Monate vor Auftragsdatum ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Gesamtsumme zu leisten, bei weniger als 1 Monat 80%. Eine Verschiebung der Hochzeit ist nach Rücksprache einmal möglich, Gebühr €500.
Cornelia Ibbetson ist berechtigt, alle entstanden Bilder für Marketing (Instagram, Facebook, Website, gedruckte Formate) und Portfolio zu verwenden. Diesem stimmt der Kunde ausdrücklich zu. Eine Manipulation der Fotos wird nicht gestattet. Alle Urheber- und Bildrechte bleiben bei Cornelia Ibbetson. Cornelia Ibbetson archiviert die Aufnahmen für die Dauer von einem Jahr. Bei Verlust oder Beschädigung können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Nach erfolgter Zahlung erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte der Bilder ausschließlich für den Privatgebrauch. Regelungen, die hiervon abweichen, müssen schriftlich getroffen wedren.
Cornelia Ibbetson kann nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Verlust oder Beschädigung digitaler Aufnahmen haftbar gemacht werden. Eine dauerhafte Speicherung der Bilder und Videos obliegt dem Auftraggeber.
Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen von Cornelia Ibbetson. Der Kunde hat sich im Vorfeld über Stil und Bearbeitung informiert. Cornelia Ibbetson ist sehr bemüht, kann jedoch nicht garantieren alle Gäste einer Veranstaltung/ Hochzeit zu fotografieren. Die mit größter Sorgfalt ausgewählten Bilder werden als jpeg in einer Downloadgalerie zur Verfügung gestellt und bis acht Wochen nach der Hochzeit ausgeliefert. Videobearbeitung kann bis zu drei Monaten betragen.
Sollte es Cornelia Ibbetson aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich sein, die Hochzeit zu begleiten, wird sich um einen Ersatzfotografen bemüht. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Das Brautpaar sieht in diesem Fall von Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung möglicher Mehrkosten auf Cornelia Ibbetson ab.
Cornelia Ibbetson
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